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Widerrufsbelehrung
Jeder Unternehmer, der Waren über das Internet an Verbraucher absetzen möchte, ist verpflichtet, den Verbraucher umfassend über das ihm zustehende Widerrufsrecht zu informieren.
Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt; Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Verwendung fehlerhafter Widerrufsbelehrungen
Die Verwendung fehlerhafter Widerrufsbelehrungen stellt ein unlauteres Verhalten nach dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) dar – maßgeblich sind die Vorschriften §§ 3, 4, 5a UWG, §§ 312a, 312d, 312g BGB und die Art. 246, 246a EGBGB – und ist damit unzulässig.
Die Rechtsprechung ist der Auffassung, dass es sich auch nicht um eine Bagatelle handelt, die Beeinträchtigung also spürbar ist (beispielsweise OLG Hamm, Beschluss vom 15.3.2007, Az. 4 W 1/07 und Urteil vom 13.10.2011, Az. 4 U 99/11; OLG Hamburg, Beschluss vom 5.4.2007, Az. 5 W 44/07; BGH, Urteil vom 1.12.2010, Az. VIII ZR 82/10).
Eine unvollständige, unrichtige oder gar vollständig fehlende Widerrufsbelehrung ist geeignet, den Verbraucher von der Ausübung seines Widerrufsrechts abzuhalten; der Mitbewerber, der nicht korrekt über das dem Verbraucher zustehende Widerrufsrecht aufklärt, verschafft sich auf diese Weise einen unlauteren Vorteil gegenüber denjenigen Händlern, die sich an ihre gesetzlichen Mitteilungspflichten halten und richtig belehren. Damit stehen unter anderem jedem Mitbewerber Unterlassungsansprüche zu.
Was können wir für Sie tun?
Gerne erstellen wir für Sie eine korrekte Widerrufsbelehrung nach den gesetzlichen Vorgaben, um kostspielige Abmahnungen von vornherein zu vermeiden.
Umgekehrt müssen Sie die Verwendung fehlerhafter Widerrufsbelehrungen durch die Konkurrenz nicht hinnehmen – Ihre Konkurrenten würden es wahrscheinlich auch nicht tun. Wenn ein Mitbewerber sich nicht wettbewerbskonform verhält, indem er fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet, setzen wir Ihre Unterlassungsansprüche mittels Abmahnung und einstweiliger Verfügung durch. Nur so können Sie sich wirkungsvoll und nachhaltig vor unlauterem Verhalten der Konkurrenz schützen. Die Kosten einer berechtigten Abmahnung bzw. einstweiligen Verfügung sind letztlich vom Abgemahnten zu tragen.
Eine Erstberatung im Vertriebsrecht und eine Erstberatung im Wettbewerbsrecht bieten wir zu günstigen und transparenten Festpreisen an, die bei weitergehender Beauftragung angerechnet werden.
Abmahnung wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung erhalten?
Sind Sie selbst wegen Verwendung einer vermeintlich fehlerhaften Widerrufsbelehrung abgemahnt worden, ist es wichtig, schnell zu reagieren. Wir prüfen für Sie, ob die von Ihnen verwendete Widerrufsbelehrung tatsächlich fehlerhaft ist und, falls das der Fall sein sollte, ob der Gegenseite Ansprüche gegen Sie zustehen.
Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne
Nehmen Sie unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen zu den Themen Vertriebsrecht, Wettbewerbsrecht und Widerrufsbelehrung zur Verfügung und beraten Sie gerne.
Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.
Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte gehören: Hilden, Langenfeld, Meerbusch, Neuss, Krefeld, Kaarst, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Kempen, Wuppertal, Erkrath, Haan, Remscheid, Mettmann, Solingen, Velbert, Oberhausen, Duisburg, Mülheim, Dinslaken und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.