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Patente und Gebrauchsmuster schützen.
Patente und Gebrauchsmuster erlauben es Unternehmen, nachhaltig in die Erforschung neuer Technologien zu investieren, da die daraus resultierenden Vorteile im Wettbewerb sich so exklusiv nutzen lassen. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, diesen Vorteil zu erhalten.
Patente und Gebrauchsmuster bilden bei vielen Unternehmen einen maßgeblichen Teils des Unternehmenswertes und sind deshalb mit allen Mitteln zu verteidigen. Der Erwerb eines Patents gewährt dem Inhaber das exklusive Recht, das geschützte Erzeugnis herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen, zu gebrauchen, einzuführen oder zu besitzen bzw. das geschützte Verfahren anzuwenden oder anzubieten. Entsprechendes gilt für Gebrauchsmuster.
Was können wir für Sie tun?
Gegen Patentverletzungen und Gebrauchsmusterverletzungen gehen wir konsequent vor. Die Unterlassungsansprüche unserer Mandanten setzen wir mittels Abmahnung, einstweiliger Verfügung und Grenzbeschlagnahme effektiv und effizient durch, gerne auch auf Messen, wo es besonders schnell gehen muss. Gleiches gilt für die Auskunfts-, Vernichtungs- und Schadensersatzansprüche, die bei einer Patentverletzung oder Gebrauchsmusterverletzung entstehen. Nur so lassen sich Ihre Patente und Gebrauchsmuster wirkungsvoll und nachhaltig schützen.
Ferner beraten wir Sie bei der Einräumung, dem Erwerb oder der Veräußerung von Lizenzen für Patente und Gebrauchsmuster. Wir formulieren Patentlizenzverträge und Gebrauchsmusterlizenzverträge und verhandeln die Konditionen für unsere Mandanten.
Abmahnung wegen Patentverletzung oder Gebrauchsmusterverletzung erhalten?
Wenn Sie wegen einer Patentverletzung oder Gebrauchsmusterverletzung abgemahnt worden sind, ist es wichtig, schnell zu reagieren. Schicken Sie Ihre Abmahnung unverbindlich per E-Mail an unsere Kanzlei – wir prüfen für Sie, ob Sie tatsächlich ein Patent oder ein Gebrauchsmuster verletzen, und wehren ungerechtfertigte Forderungen ab. Vielleicht ist Ihr Gegner uns sogar schon bekannt.
Falls Sie von uns eine Abmahnung erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, die Hilfe von entsprechend spezialisierten Kollegen in Anspruch zu nehmen, damit die Angelegenheit so schnell und unbürokratisch wie möglich geregelt werden kann.
Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne
Eine Erstberatung im Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht bieten wir zu günstigen und transparenten Festpreisen an, die bei weitergehender Beauftragung angerechnet werden.
Nehmen Sie unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen zu Patenten und Gebrauchsmustern zur Verfügung und beraten Sie gerne.
Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.
Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte gehören: Hilden, Langenfeld, Meerbusch, Neuss, Krefeld, Kaarst, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Kempen, Wuppertal, Erkrath, Haan, Remscheid, Mettmann, Solingen, Velbert, Oberhausen, Duisburg, Mülheim, Dinslaken und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.