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Markenüberwachung in Deutschland, Europa und weltweit.
Nach der erfolgreichen Anmeldung einer Marke empfiehlt es sich, Ihre Mitbewerber im Auge zu behalten und den Markt genau zu beobachten. Gute Marken müssen aktiv verteidigt werden.
Bei der Anmeldung deutscher Marken prüft das DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) nicht, ob die neu einzutragende Marke mit älteren Marken oder anderen Schutzrechten kollidiert, und auch die Prüfung des EUIPO (European Union Intellectual Property Office) bei der Anmeldung von Unionsmarken erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es kann also passieren, dass Ihre Mitbewerber ganz ähnliche Marken eintragen lassen, dadurch vom guten Ruf Ihrer Marken profitieren und auf diese Weise Ihre Kunden abfangen.
Marktbeobachtung zum Schutz Ihrer Marken
Mit der Veröffentlichung der Eintragung (bei deutschen Marken) und der Anmeldung (bei Unionsmarken) beginnt die dreimonatige Widerspruchsfrist. Sie können zwar auch schon mittels Abmahnung und einstweiliger Verfügung gegen den Markenanmelder vorgehen; in vielen Fällen wird das auch der richtige Weg sein, insbesondere wenn die neue Marke so schnell wie möglich entfernt werden muss.
Es ist allerdings wesentlich günstiger, gegen gerade erst angemeldete Marken im Rahmen des Widerspruchsverfahrens vorzugehen als eine Marke in einem Gerichtsverfahren anzugreifen, die bereits einige Zeit eingetragen ist. Wir beobachten deshalb den Markt genau und überwachen die Anmeldung neuer Marken in Deutschland, Europa und weltweit – je nachdem, in welchen Regionen Sie aktiv sind.
Wir recherchieren dazu nicht in öffentlich zugänglichen Datenbanken, sondern nutzen professionelle Recherchetools, die nicht nur wesentlich bessere Ergebnisse liefern und es uns so erlauben, im Rahmen der Vorbereitung einer Markenanmeldung viel genauer nach kollidierenden Marken zu suchen, sondern später auch eine automatisierte umfassende Überwachung neu angemelderter Marken ermöglichen. Das sollte nach erfolgter Markenanmeldung unbedingt erfolgen, um auf die unerwünschte Anmeldung ähnlicher Marken durch Dritte sofort reagieren zu können.
Widerspruch gegen Markenanmeldungen
Nach Absprache mit Ihnen schreiben wir die Inhaber von neu angemeldeten Marken, bei denen eine Verwechslungsgefahr mit Ihren Marken besteht, zunächst an und bitten sie freundlich um vollständige oder zumindest teilweise Rücknahme der Markenanmeldung. Wenn sie dem nachkommen, ist der Fall erledigt. Andernfalls legen wir rechtzeitig Widerspruch gegen die Markenanmeldung ein und führen das Widerspruchsverfahren oder Löschungsverfahren gegen die Eintragung der konkurrierenden Marke.
Grenzbeschlagnahmeverfahren
Ergänzend zur Marktbeobachtung und der konsequenten Verfolgung von Markenverletzungen mittels Abmahnung und einstweiliger Verfügung kann ein Antrag an die europäischen und gegebenenfalls auch die deutschen Zollbehörden sinnvoll sein, um markenverletzende Waren bereits bei der Einfuhr oder Ausfuhr an der Grenze anzuhalten (Grenzbeschlagnahme). Diese Maßnahme bietet sich nicht nur dann an, wenn Sie konkrete Informationen zu einer bevorstehenden Lieferung haben, sondern die Überwachung der Warenein- und ausfuhren auf diesem Weg ist parallel zur Überwachung der Markenanmeldungen sinnvoll, um Ihre Marken möglichst umfassend zu schützen.
Verwaltung Ihres Markenportfolios
Wir übernehmen gerne die Markenverwaltung Ihres vollständigen Markenportfolios, das heißt wir überwachen sämtliche Fristen und übernehmen die gesamte Korrespondenz mit den jeweiligen Markenämtern und Dritten. Wir verfügen über Expertise in diesem Spezialgebiet und entlasten Ihre Mitarbeiter nachhaltig.
Wir verfügen über ein Netzwerk von Rechtsanwälten, über die wir mit dem jeweiligen nationalen Markenamt kommunizieren. So haben Sie in sämtlichen Markenangelegenheiten nur einen Ansprechpartner: uns.
Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne
Nehmen Sie unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen rund um die Themen Markenrecht und Markenüberwachung zur Verfügung und beraten Sie gerne.
Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.
Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte gehören: Hilden, Langenfeld, Meerbusch, Neuss, Krefeld, Kaarst, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Kempen, Wuppertal, Erkrath, Haan, Remscheid, Mettmann, Solingen, Velbert, Oberhausen, Duisburg, Mülheim, Dinslaken und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.