hello@erlenhardt.de +49 (211) 54 555 95 0
Gerichte für Markenangelegenheiten
Markenstreitigkeiten sind unabhängig vom Streitwert den Landgerichten zugewiesen. Darüber hinaus ist ist Zuständigkeit für derartige Angelegenheiten auf wenige Landgericht konzentriert, um einen hohen Sachverstand der Richter für dieses Spezialgebiet zu gewährleisten.
Die folgenden Gerichte sind erstinstanzlich in Markenangelegenheiten – auch Unionsmarken, soweit nicht anders angegeben – zuständig:
Baden-Württemberg
Landgericht Mannheim
Landgericht Stuttgart
Bayern
Landgericht München I
Landgericht Nürnberg-Fürth
Berlin
Landgericht Berlin
Brandenburg
Landgericht Berlin
Bremen
Landgericht Bremen
Hamburg
Landgericht Hamburg
Hessen
Landgericht Frankfurt a.M.
Mecklenburg-Vorpommern
Landgericht Rostock
Niedersachsen
Landgericht Braunschweig
Nordrhein-Westfalen
Landgericht Düsseldorf
Landgericht Bielefeld (nicht zuständig für Unionsmarkensachen)
Landgericht Bochum (nicht zuständig für Unionsmarkensachen)
Landgericht Köln (nicht zuständig für Unionsmarkensachen)
Rheinland-Pfalz
Landgericht Frankenthal/Pfalz (nicht zuständig für Gemeinschaftsmarkensachen)
Landgericht Koblenz
Saarland
Landgericht Saarbrücken
Sachsen
Landgericht Leipzig
Sachsen-Anhalt
Landgericht Magdeburg
Schleswig-Holstein
Landgericht Kiel
Thüringen
Landgericht Erfurt
Hier finden Sie weitere Informationen zum Markenrecht.
Einstweilige Verfügung oder Klageschrift wegen Markenverletzung erhalten?
Wenn Sie wegen einer Markenverletzung oder der Verletzung eines anderen Kennzeichens, etwa einer geschäftlichen Bezeichnung oder eines Werktitels, abgemahnt worden sind oder Ihenen bereits eine Klageschrift oder eine einsweilige Verfügung vorliegt, ist es wichtig, schnell zu reagieren. Schicken Sie Ihre Abmahnung unverbindlich per Fax oder E-Mail an unsere Kanzlei – wir prüfen für Sie, ob Sie tatsächlich eine Marke oder ein anderes Kennzeichen verletzen und wehren ungerechtfertigte Forderungen ab. Vielleicht ist Ihr Gegner uns sogar schon bekannt.
Falls Sie von uns angeschrieben worden sind, empfehlen wir Ihnen, die Hilfe von entsprechend spezialisierten Kollegen in Anspruch zu nehmen, damit die Angelegenheit so schnell und unbürokratisch wie möglich geregelt werden kann.
Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne
Nehmen Sie unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen rund um das Thema Markenrecht zur Verfügung und beraten Sie gerne.
Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.
Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte gehören: Hilden, Langenfeld, Meerbusch, Neuss, Krefeld, Kaarst, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Kempen, Wuppertal, Erkrath, Haan, Remscheid, Mettmann, Solingen, Velbert, Oberhausen, Duisburg, Mülheim, Dinslaken und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.