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Kosmetische Mittel
Im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetz (LFGB) sind
Kosmetische Mittel
wie folgt definiert. Kosmetische Mittel sind
Stoffe oder Gemische aus Stoffen, die ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind, äußerlich am Körper des Menschen oder in seiner Mundhöhle
• zur Reinigung,
• zum Schutz,
• zur Erhaltung eines guten Zustandes,
• zur Parfümierung,
• zur Veränderung des Aussehens
• oder dazu angewendet zu werden, den Körpergeruch zu beeinflussen.
Als kosmetische Mittel gelten nicht
Stoffe oder Gemische aus Stoffen, die zur Beeinflussung der Körperformen bestimmt sind.
Von kosmetischen Mitteln abzugrenzen sind unter anderem Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und Arzneimittel.
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Wir beraten Unternehmen der Kosmetikindustrie bei der Einstufung von Produkten als kosmetische Mittel und bei der wettbewerbskonformen Gestaltung von Werbemaßnahmen für Kosmetik.
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Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne
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Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.
Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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