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Anschwärzen und Verletzung der Geschäftsehre
Das Anschwärzen von Konkurrenten und Angriffe auf die Geschäftsehre von Konkurrenten sind unlauter. Es handelt sich um einen besonderen Fall der üblen Nachrede im geschäftlichen Umfeld, die gemäß § 186 StGB strafbar ist. Nach § 4 Nr. 2 UWG handelt unlauter, wer
• Tatsachen über die Waren, Dienstleistungen oder das Unternehmen eines Mitbewerbers oder über den Unternehmer oder ein Mitglied der Unternehmensleitung behauptet oder verbreitet,
• die geeignet sind, den Betrieb des Unternehmens oder den Kredit des Unternehmers zu schädigen,
• sofern die behauptete oder verbreitete Tatsache nicht erweislich wahr sind.
Handelt es sich um vertrauliche Mitteilungen und hat der Mitteilende oder der Empfänger der Mitteilung an ihr ein berechtigtes Interesse, so ist dieses Verhalten nur dann unlauter, wenn
die Tatsachen der Wahrheit zuwider behauptet oder verbreitet wurden.
Tatsachen sind nachprüfbare Vorgänge, das heißt nicht erfüllt ist der Tatbestand bei der Äußerung von Werturteilen. Bei der Abgrenzung kommt es auf die Auffassung der angesprochenen Zielgruppe an. Behaupten ist das Mitteilen einer Tatsache aus eigenem Wissen, Verbreiten hingegen das Weitergeben einer Information von einem Dritten; beim Verbreiten hilft dem Täter ein Vorbehalt nicht, etwa bezüglich eines Gerüchts.
Im Rahmen der Eignung zur Schädigung des Betriebs oder des Kredits des Unternehmers genügt jede Art der Beeinträchtigung im gewerblichen Bereich unabhängig davon, ob sie sich auf den Unternehmer selbst oder seine Produkte oder Dienstleistungen bezieht.
Die Beweislast für die Wahrheit der Tatsache trägt der Nachredende, das heißt er muss die Wahrheit seiner Behauptung beweisen, wenn es nicht um eine vertrauliche Mitteilung geht. Wenn er die Wahrheit seiner Behauptung nicht nachweisen kann, ist sein Verhalten unlauter mit der Folge, dass der Mitbewerber, über den er Behauptungen aufgestellt hat, unter anderem Unterlassen und Schadensersatz verlangen kann.
Was können wir für Sie tun?
Wir beraten Unternehmen und Werbeagenturen bei der wettbewerbskonformen Gestaltung von Werbemaßnahmen. Wir prüfen Werbeaussagen und gehen gegen die Anschwärzung durch Konkurrenten und der Verletzung der Geschäftsehre unserer Mandanten vor. Die Unterlassungsansprüche unserer Mandanten setzen wir schnell, wirkungsvoll und nachhaltig mittels Abmahnung und einstweiliger Verfügung durch.
Eine Erstberatung im Wettbewerbsrecht bieten wir zu günstigen und transparenten Festpreisen an, die bei weitergehender Beauftragung angerechnet werden.
Abmahnung wegen Anschwärzung oder Verletzung der Geschäftsehre erhalten?
Wenn Sie wegen angeblich unlauterer Werbung abgemahnt worden sind, ist es wichtig, schnell zu reagieren. Schicken Sie Ihre Abmahnung unverbindlich per Fax oder E-Mail an unsere Kanzlei – wir prüfen für Sie, ob in der beanstandeten Werbung tatsächlich eine Anschwärzung oder Verletzung der Geschäftsehre Ihrer Konkurrenten ist, und wehren ungerechtfertigte Forderungen ab. Vielleicht ist Ihr Gegner uns auch schon bekannt.
Falls Sie von uns eine Abmahnung erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, die Hilfe von entsprechend spezialisierten Kollegen in Anspruch zu nehmen, damit die Angelegenheit so schnell und unbürokratisch wie möglich geregelt werden kann.
Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne
Nehmen Sie noch heute unkompliziert Sie unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen zu den Themen Wettbewerbsrecht und unlautere Werbung zur Verfügung und beraten Sie gerne.
Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.
Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte gehören: Hilden, Langenfeld, Meerbusch, Neuss, Krefeld, Kaarst, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Kempen, Wuppertal, Erkrath, Haan, Remscheid, Mettmann, Solingen, Velbert, Oberhausen, Duisburg, Mülheim, Dinslaken und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.