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Erstberatung im Designrecht zum Festpreis.
Im Rahmen einer Erstberatung zu einer Angelegenheit im Designrecht klären wir den Sachverhalt auf und unterbreiten konkrete Lösungsvorschläge. Unser Ziel ist es, Ihnen die Entscheidung zu ermöglichen, ob und gegebenenfalls wie Sie Ihr Anliegen weiter verfolgen möchten.
Die Erstberatung zu designrechtlichen Fragen führen wir zu günstigen Pauschalpreisen durch. Wir berechnen für eine designrechtliche Erstberatung lediglich 250,00 € zuzüglich Umsatzsteuer – dieses Angebot gilt nur für Unternehmer. Davon abgedeckt ist eine persönliche oder telefonische Beratung, die gerne etwa eine Stunde Zeit in Anspruch nehmen darf.
Bei einer weitergehenden Beauftragung in derselben Angelegenheit wird das Honorar angerechnet, so dass wir für die Erstberatung dann letztlich nichts berechnen. Ihr erster Anruf ist selbstverständlich in jedem Fall kostenfrei.
Was können wir für Sie tun?
Ein Auszug aus unserem Beratungsangebot:
• Beratung zur Schutzfähigkeit von Designs zur Vorbereitung einer Designanmeldung
• Designanmeldung in Deutschland (DPMA)
• Geschmacksmusteranmeldung in der EU (EUIPO)
• Internationale Designanmeldung (WIPO)
• Entwicklung einer individuellen Schutzstrategie für Ihr geistiges Eigentum
• Lizenzverträge für designrechtliche Nutzungsrechte entwickeln
• Plagiate bekämpfen – geistiges Eigentum schützen
• Abmahnung bei Designverletzung
• Vertretung in gerichtlichen Eilverfahren (Einstweilige Verfügung)
• Vertretung in Klageverfahren
• Lizenzgebühren und Schadensersatz einziehen
• Beratung zur Wirksamkeit von eingetragenen Designs
• Verteidigung gegen Abmahnungen
Jede Menge Fragen? Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie weitere Informationen zu einem designrechtlichen Thema benötigen.
Abmahnung wegen Designverletzung oder Geschmacksmusterverletzung erhalten?
Wenn Sie wegen einer angeblichen Designverletzung abgemahnt worden sind, ist es wichtig, schnell zu reagieren. Schicken Sie Ihre Abmahnung unverbindlich per Fax oder E-Mail an unsere Kanzlei – wir prüfen für Sie, ob Sie tatsächlich fremde Designs oder Geschmacksmuster verletzen, und wehren ungerechtfertigte Forderungen ab. Vielleicht ist Ihr Gegner uns sogar schon bekannt.
Falls Sie von uns eine Abmahnung erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, die Hilfe von entsprechend spezialisierten Kollegen in Anspruch zu nehmen, damit die Angelegenheit so schnell und unbürokratisch wie möglich geregelt werden kann.
Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne
Nehmen Sie unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen zu Designs und Geschmacksmustern zur Verfügung und beraten Sie gerne.
Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.
Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte gehören: Hilden, Langenfeld, Meerbusch, Neuss, Krefeld, Kaarst, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Kempen, Wuppertal, Erkrath, Haan, Remscheid, Mettmann, Solingen, Velbert, Oberhausen, Duisburg, Mülheim, Dinslaken und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.