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Designs und Geschmacksmuster anmelden
Ein Design oder Geschmacksmuster gewährt Ihnen das exklusive Recht, es zu benutzen und Dritten untersagen, es ohne Ihre Zustimmung zu verwenden.
Schützen Sie deshalb Ihre Designs, bevor es ein anderer tut!
Geschützt werden kann sowohl die zwei- als auch die dreidimensionale Erscheinungsform. Der Schutz wird durch Anmeldung und Eintragung erworben und setzt lediglich die Neuheit und Eigenart des Designs voraus.
Neben dem nationalen Design (Deutschland) gibt es auch die Möglichkeit, ein Geschmacksmuster (EU) mit Schutzwirkung für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eintragen zu lassen. Daneben steht das nicht eingetragene Geschmacksmuster (EU), das automatisch mit Veröffentlichung in der EU entsteht, allerdings auch nur Nachahmungsschutz bietet und nur für drei Jahre geschützt ist. Schließlich können auch internationale Designs über das Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle angemeldet werden.
Eintragungsverfahren bei einer Designanmeldung
Nationale Designs (DE) sind beim DPMA, dem Deutschen Patent- und Markenamt in München anzumelden. Die Anmeldung kann online beim DPMA eingereicht werden. Die Designstelle des DPMA prüft nach Einzahlung der Gebühren, ob die Anmeldung den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes über den rechtlichen Schutz von Design (DesignG) entspricht. Bei positivem Ergebnis trägt das DPMA das neue Design in das Register ein und veröffentlicht die Eintragung; Sie erhalten schließlich eine Urkunde über die Designeintragung.
Geschmacksmuster (EU) mit Schutzwirkung für die Europäische Union können beim EUIPO, dem Amt der europäischen Union für geistiges Eigentum (European Union Intellectual Property Office) in Alicante angemeldet werden. Maßgeblich sind insoweit die Bestimmungen der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung (GGV). Sie können so mit einer einzigen Anmeldung Schutz für alle Mitgliedsstaaten der EU erlangen.
Internationale Designs können bei der WIPO, der Weltorganisation für geistiges Eigentum (World Intellectual Property Organization) in Genf angemeldet werden. Rechtsgrundlage ist das Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle. Auf diesem Weg können Sie mit einer Anmeldung Schutz für viele Länder erlangen. Weitere Informationen finden Sie hier: Designs international schützen
Der Schutz entsteht jeweils mit der Eintragung des Designs oder des Geschmacksmusters und gilt für zunächst 5 Jahre ab dem Anmeldetag; er kann jeweils um fünf Jahre auf bis zu 25 Jahre verlängert werden.
Was können wir für Sie tun?
Wir prüfen zunächst die Schutzfähigkeit Ihres Designs und führe bei positivem Ergebnis für Sie die Designanmeldung beim DPMA, die Geschmackmusteranmeldung beim EUIPO oder die Anmeldung internationaler Designs bei der WIPO durch.
Nach der Eintragung schützen wir Ihre eingetragenen Designs und Geschmacksmuster, indem wir Ihre Unterlassungsansprüche bei rechtswidriger Benutzung konsequent durchsetzen – Designschutz.
Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne
Eine Erstberatung im Designrecht bieten wir zu günstigen und transparenten Festpreisen an, die bei weitergehender Beauftragung angerechnet werden.
Nehmen Sie unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen zu den Themen Designanmeldung und Geschmacksmusteranmeldung zur Verfügung und beraten Sie gerne.
Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.
Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte gehören: Hilden, Langenfeld, Meerbusch, Neuss, Krefeld, Kaarst, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Kempen, Wuppertal, Erkrath, Haan, Remscheid, Mettmann, Solingen, Velbert, Oberhausen, Duisburg, Mülheim, Dinslaken und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.