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Wirkungsvoller und nachhaltiger Schutz vor unlauterem Verhalten der Konkurrenz.
Die Konkurrenz hält sich nicht an die Spielregeln? Das kann zu erheblichen Umsatzeinbußen führen, etwa wenn ein Mitbewerber mit unlauteren Mitteln Ihre potentiellen Kunden dazu veranlasst, seine Waren statt Ihrer zu kaufen oder seine Dienstleistungen statt Ihrer in Anspruch zu nehmen, oder gar Ihre Bestandskunden abfängt. Das kann vor allem auch aus dem Grund problematisch sien, dass der dabei entstehende Schaden möglicherweise nicht so einfach zu reparieren oder der Höhe nach zu beziffern ist, beispielsweise wenn der Ruf Ihres Unternehmens aufgrund einer unlauteren Werbung möglicherweise nachhaltig beeinträchtigt werden sollte.
Wir unterstützen Sie bei der Verfolgung von Wettbewerbsverstößen und gehen konsequent gegen unlauteres Verhalten der Konkurrenz vor. Wenn ein Mitbewerber sich nicht wettbewerbskonform verhält, setzen wir Ihre Unterlassungsansprüche mittels Abmahnung und einstweiliger Verfügung in kurzer Zeit durch.
Nur so können Sie sich wirkungsvoll und nachhaltig vor unlauterem Wettbewerb schützen, damit Ihr wirtschaftlicher Erfolg nicht durch Regelverstöße Ihrer Konkurrenten gefährdet wird und letztlich alle (und nicht nur Sie) nach den Regeln spielen. Die Kosten einer berechtigten Abmahnung bzw. einstweiliger Verfügung sind vom Abgemahnten zu tragen. Daneben kann Ihnen bei Verschulden Schadensersatz zustehen, den wir selbstverständlich ebenfalls für Sie einziehen.
Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs erhalten?
Sind Sie selbst wegen unlauteren Wettbewerbs eine Abmahnung erhalten, ist es wichtig, schnell zu reagieren. Schicken Sie Ihre Abmahnung unverbindlich per Fax oder E-Mail an unsere Kanzlei – wir prüfen für Sie, ob Sie sich tatsächlich unlauter verhalten, und wehren ungerechtfertigte Forderungen ab. Ungerechtfertigt können die Forderungen insbesondere sein, wenn es sich um eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung handelt. Vielleicht ist Ihr Gegner uns sogar schon bekannt.
Falls Sie von uns eine Abmahnung erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, die Hilfe von entsprechend spezialisierten Kollegen in Anspruch zu nehmen, damit die Angelegenheit so schnell und unbürokratisch wie möglich geregelt werden kann.
Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne
Nehmen Sie noch heute unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen zu dem Thema Wettbewerbsrecht zur Verfügung und beraten Sie gerne.
Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.
Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte gehören: Hilden, Langenfeld, Meerbusch, Neuss, Krefeld, Kaarst, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Kempen, Wuppertal, Erkrath, Haan, Remscheid, Mettmann, Solingen, Velbert, Oberhausen, Duisburg, Mülheim, Dinslaken und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.