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Oberlandesgericht Düsseldorf: Dringlichkeitsvermutung kann bei fehlender Marktbeobachtung entfallen (OLG Düsseldorf I-20 U 1/11 – „E-Sky“)

04.06.2012

Die für den Erlass einer einstweiligen Verfügung erforderliche Dringlichkeit ist in Markensachen nicht mehr gegeben, wenn der Antragsteller aufgrund konkreter Umstände Anlass zur Vermutung hatte, dass seine Marken verletzt werden und er gleichwohl den Markt nicht beobachtet, um gegen etwaige Markenverletzungen unmittelbar vorgehen zu können.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 7.6.2011, Az. I-20 U 1/11 – „E-Sky“

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Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.

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