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Abmahnung von Greyhills Rechtsanwälte für Hussain Hak wegen Markenverletzung (Habibi)
20.04.2021
Gegner: Dipl.-Ing. Hussain Hak, Schöneweider Straße 16, 12055 Berlin
vertreten von: Greyhills Rechtsanwälte (Bruno Glombitza), Severinskloster 5, 50678 Köln
Herr Hussain Hak lässt derzeit von der Kanzlei Greyhills mit Büros in Köln und Berlin Abmahnungen wegen angeblicher Markenverletzungen verschicken. Vorgeworfen wird dem Empfänger der uns vorliegenden Abmahnung, der Restaurants betreibt, dass er die Marke „Habibi“ verletze, die unter anderem Schutz für Restaurantdienstleistungen beansprucht. Verlangt wird unter anderem die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Erstattung der entstandenen Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro.
Wir meinen, dass die geltend gemachten Ansprüche nicht bestehen. Das Wort „habibi“ kommt, wie Herr Hak sicher weiß, aus dem Arabischen und ist ein persischer Familienname, der wörtlich in etwa mit „mein Geliebter“ übersetzt werden kann; üblicherweise wird dieser Ausdruck auch als Synonym für „Freund“ oder „Liebling“ gebraucht. In dieser Bedeutung hat das Wort – auch schon im Dezember 2010 – in etwa wie die Wörter „Freund“, „Kumpel“ oder „Kollege“ Einzug in die Alltagssprache in Deutschland genommen. Wir sind der Abmahnung mit diesem und weiteren Argumenten entgegen getreten und haben außerdem eine Schutzschrift hinterlegt. Herr Hak hat dann den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt, die das angerufene Landgericht Köln zunächst nicht wie beantragt ohne mündliche Verhandlung erlassen hat, sondern uns zunächst aufgrund unserer Schutzschrift Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Diese Gelegenheit haben wir wahrgenommen und dabei den Standpunkt unseres Mandanten sehr deutlich dargelegt.
Wir werden berichten, wie es weitergeht.
Nicht voreilig zahlen oder unterschreiben
Wenn Sie eine solche oder eine ähnliche Abmahnung erhalten haben, ist es wichtig, schnell zu reagieren. Es droht sonst eine Klage oder eine einstweilige Verfügung.
Marken-, wettbewerbs-, design- und urheberrechtlichen Abmahnungen ist häufig eine Unterlassungserklärung beigefügt, die Sie allerdings ohne vorherige anwaltliche Prüfung keinesfalls unterschreiben sollten. Solche Unterlassungserklärungen sind häufig viel zu weit gefasst, so dass Sie möglicherweise erheblich mehr versprechen würden als erforderlich – wenn es überhaupt erforderlich ist, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Denken Sie bitte daran, dass Sie bei einer künftigen Zuwiderhandlung möglicherweise eine Vertragsstrafe zahlen müssen, die bei mehreren Tausend Euro liegen kann, wenn Sie eine Unterlassungserklärung abgeben.
Auch wenn die Abmahnung auf den ersten Blick vielleicht überzeugend klingen mag, müssen die geltend gemachten Ansprüche keineswegs bestehen. Bitte nehmen Sie auch keine Zahlung an die Gegenseite vor, bis die Abmahnung geprüft ist. In mehreren Fällen konnten wir unsere Mandanten allein aufgrund leicht zu übersehender rechtlicher Details, die ein juristischer Laie möglicherweise nicht erkannt hätte, erfolgreich verteidigen.
Machen Sie keine Experimente
Es ist fast immer sinnvoll, sich gegen eine solche Abmahnung zu wehren, und zwar selbst dann, wenn die darin enthaltenen Behauptungen zutreffen. Aber: Markenrecht, Urheberrecht, Designrecht und Wettbewerbsrecht sind Spezialgebiete. Es ist daher kaum möglich, sich selbst erfolgreich zu verteidigen.
Gehen Sie kein Risiko ein und nehmen Sie professionelle Hilfe in Anspruch. Mit erfahrenem Anwalt an Ihrer Seite stehen die Chancen deutlich besser. Aufgrund unserer Fokussierung auf gewerblichen Rechtsschutz (was ist ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz?) können wir Sie in solchen Fällen optimal beraten.
Was können wir für Sie tun?
Wir haben bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich gegen Abmahnungen verteidigt und wissen, was zu tun ist. Wir prüfen für Sie, ob ein Unterlassungsanspruch tatsächlich besteht und wehren ungerechtfertigte, möglicherweise auch überzogene Forderungen ab. So einfach funktioniert es:
1. Abmahnung einsenden
Schicken Sie uns die Abmahnung unverbindlich per E-Mail oder per Fax – dadurch entstehen noch keine Kosten.
2. Von erfahrenem Rechtsanwalt beraten lassen
Wir prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist, und geben eine erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten ab. Wir beraten Sie gerne auch umfassend, entweder vorab im Rahmen einer Erstberatung oder nach Mandatserteilung. Dann entwickeln wir auch eine passende Verteidigungsstrategie, die wir selbstverständlich mit Ihnen abstimmen.
3. Richtig reagieren
Wir verteidigen Sie gegen unberechtigte Abmahnungen – in anderen Fällen geben wir eine modifizierte Unterlassungserklärung ab und begrenzen Ihre Kosten. Selbstverständlich übernehmen wir die gesamte Korrespondenz mit der Gegenseite.
Wir verteidigen Sie umfassend gegen die Abmahnung. Die Übersendung Ihrer Unterlagen dient der Klärung des Sachverhalts und ist in jedem Fall kostenfrei.
Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne
Eine Erstberatung bei Abmahnungen bieten wir zu günstigen und transparenten Festpreisen an, die bei Mandatierung in voller Höhe angerechnet werden.
Nehmen Sie noch heute unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf und schildern Ihren Fall. Wir stehen für alle Fragen bei Abmahnungen in den Rechtsgebieten Markenrecht, Designrecht, Patentrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht zur Verfügung und beraten Sie gerne.
Lösen Sie Ihr Problem jetzt – rufen Sie uns an oder schreiben uns eine E-Mail.
Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.
Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte gehören: Hilden, Langenfeld, Meerbusch, Neuss, Krefeld, Kaarst, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Kempen, Wuppertal, Erkrath, Haan, Remscheid, Mettmann, Solingen, Velbert, Oberhausen, Duisburg, Mülheim, Dinslaken und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.