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Abmahnung von Meyerlustenberger Lachenal Rechtsanwälte für Vitra Collections AG wegen unlauteren Wettbewerbs (Nachahmung, Rufausnutzung, Herkunftstäuschung)
10.06.2019
Gegner: Vitra Collections AG, Klünenfeldstrasse 22, 4132 Muttenz, Schweiz
vertreten von: Meyerlustenberger Lachenal AG Rechtsanwälte Attorneys at Law, Schiffbaustrasse 2, 8031 Zürich, Schweiz
Uns liegt eine Abmahnung zur Bearbeitung vor, die von der Kanzlei Meyerlustenberger Rechtsanwälte aus der Schweiz im Auftrag der Vitra Collections AG verschickt wurde, und zwar wegen der vermeintlichen Nachahmung von Stühlen von Charles und Ray Eames. Konkret wird unserer Mandantin die Täuschung über die Herkunft der angebotenen Stühle und die Ausnutzung des guten Rufs des Originals vorgeworfen. Die Gegenseite stützt sich insoweit auf § 4 Nr. 3 lit. a und lit. b UWG:
§ 4 Mitbewerberschutz
Unlauter handelt, wer
1. die Kennzeichen, Waren, Dienstleistungen, Tätigkeiten oder persönlichen oder geschäftlichen Verhältnisse eines Mitbewerbers herabsetzt oder verunglimpft;
2. über die Waren, Dienstleistungen oder das Unternehmen eines Mitbewerbers oder über den Unternehmer oder ein Mitglied der Unternehmensleitung Tatsachen behauptet oder verbreitet, die geeignet sind, den Betrieb des Unternehmens oder den Kredit des Unternehmers zu schädigen, sofern die Tatsachen nicht erweislich wahr sind; handelt es sich um vertrauliche Mitteilungen und hat der Mitteilende oder der Empfänger der Mitteilung an ihr ein berechtigtes Interesse, so ist die Handlung nur dann unlauter, wenn die Tatsachen der Wahrheit zuwider behauptet oder verbreitet wurden;
3. Waren oder Dienstleistungen anbietet, die eine Nachahmung der Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers sind, wenn er
a) eine vermeidbare Täuschung der Abnehmer über die betriebliche Herkunft herbeiführt,
b) die Wertschätzung der nachgeahmten Ware oder Dienstleistung unangemessen ausnutzt oder beeinträchtigt oder
c) die für die Nachahmung erforderlichen Kenntnisse oder Unterlagen unredlich erlangt hat;
4. Mitbewerber gezielt behindert.
In der Abmahnung wird verlangt, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, Auskunft über die Herkunft der beanstandeten Nachahmungen und die Zahl der verkauften Möbelstücke zu machen sowie etwaige verbliebene Möbelstücke zu vernichten. Die Erstattung von Anwaltskosten wird noch nicht verlangt, aber diese Forderung dürfte alsbald folgen.
Nicht voreilig zahlen oder unterschreiben
Wenn Sie eine solche oder eine ähnliche Abmahnung erhalten haben, ist es wichtig, schnell zu reagieren. Es droht sonst eine Klage oder eine einstweilige Verfügung.
Marken-, wettbewerbs-, design- und urheberrechtlichen Abmahnungen ist häufig eine Unterlassungserklärung beigefügt, die Sie allerdings ohne vorherige anwaltliche Prüfung keinesfalls unterschreiben sollten. Solche Unterlassungserklärungen sind häufig viel zu weit gefasst, so dass Sie möglicherweise erheblich mehr versprechen würden als erforderlich – wenn es überhaupt erforderlich ist, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Denken Sie bitte daran, dass Sie bei einer künftigen Zuwiderhandlung möglicherweise eine Vertragsstrafe zahlen müssen, die bei mehreren Tausend Euro liegen kann, wenn Sie eine Unterlassungserklärung abgeben.
Auch wenn die Abmahnung auf den ersten Blick vielleicht überzeugend klingen mag, müssen die geltend gemachten Ansprüche keineswegs bestehen. Bitte nehmen Sie auch keine Zahlung an die Gegenseite vor, bis die Abmahnung geprüft ist. In mehreren Fällen konnten wir unsere Mandanten allein aufgrund leicht zu übersehender rechtlicher Details, die ein juristischer Laie möglicherweise nicht erkannt hätte, erfolgreich verteidigen.
Machen Sie keine Experimente
Es ist fast immer sinnvoll, sich gegen eine solche Abmahnung zu wehren, und zwar selbst dann, wenn die darin enthaltenen Behauptungen zutreffen. Aber: Markenrecht, Urheberrecht, Designrecht und Wettbewerbsrecht sind Spezialgebiete. Es ist daher kaum möglich, sich selbst erfolgreich zu verteidigen.
Gehen Sie kein Risiko ein und nehmen Sie professionelle Hilfe in Anspruch. Mit erfahrenem Anwalt an Ihrer Seite stehen die Chancen deutlich besser. Aufgrund unserer Fokussierung auf gewerblichen Rechtsschutz (was ist ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz?) können wir Sie in solchen Fällen optimal beraten.
Was können wir für Sie tun?
Wir haben bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich gegen Abmahnungen verteidigt und wissen, was zu tun ist. Wir prüfen für Sie, ob ein Unterlassungsanspruch tatsächlich besteht und wehren ungerechtfertigte, möglicherweise auch überzogene Forderungen ab. So einfach funktioniert es:
1. Abmahnung einsenden
Schicken Sie uns die Abmahnung unverbindlich per E-Mail oder per Fax – dadurch entstehen noch keine Kosten.
2. Von erfahrenem Rechtsanwalt beraten lassen
Wir prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist, und geben eine erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten ab. Wir beraten Sie gerne auch umfassend, entweder vorab im Rahmen einer Erstberatung oder nach Mandatserteilung. Dann entwickeln wir auch eine passende Verteidigungsstrategie, die wir selbstverständlich mit Ihnen abstimmen.
3. Richtig reagieren
Wir verteidigen Sie gegen unberechtigte Abmahnungen – in anderen Fällen geben wir eine modifizierte Unterlassungserklärung ab und begrenzen Ihre Kosten. Selbstverständlich übernehmen wir die gesamte Korrespondenz mit der Gegenseite.
Wir verteidigen Sie umfassend gegen die Abmahnung. Die Übersendung Ihrer Unterlagen dient der Klärung des Sachverhalts und ist in jedem Fall kostenfrei.
Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne
Eine Erstberatung bei Abmahnungen bieten wir zu günstigen und transparenten Festpreisen an, die bei Mandatierung in voller Höhe angerechnet werden.
Nehmen Sie noch heute unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf und schildern Ihren Fall. Wir stehen für alle Fragen bei Abmahnungen in den Rechtsgebieten Markenrecht, Designrecht, Patentrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht zur Verfügung und beraten Sie gerne.
Lösen Sie Ihr Problem jetzt – rufen Sie uns an oder schreiben uns eine E-Mail.
Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.
Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte gehören: Hilden, Langenfeld, Meerbusch, Neuss, Krefeld, Kaarst, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Kempen, Wuppertal, Erkrath, Haan, Remscheid, Mettmann, Solingen, Velbert, Oberhausen, Duisburg, Mülheim, Dinslaken und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.